Satzung des Fripa Papiermacherstammtisches
aus Miltenberg
§1 Name und Sitz des Papiermacherstammtisches
Der Stammtisch führt den Namen:
Papiermacherstammtisch der Papiermacher aus Miltenberg.
Der Sitz des Stammtisches ist das Gasthaus Riesen in Miltenberg.
§2 Zweck und Aufgabe sind
Förderung der Gemeinschaft der Papiermacher durch:
a) regelmäßiges Treffen im Gasthaus Riesen, in Miltenberg
b) Teilnahme an gesellschaftlichen Aktivitäten
§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Papiermacherstammtisches kann werden:
a) der das 18 Lebensjahr vollendet hat.
b) Betriebsangehöriger der Papierfabrik Fripa in Miltenberg ist.
c) in der Produktion tätig ist.
§4 Aufnahme
Die Aufnahme in den Papiermacherstammtisch wird durch
Mehrheitsbeschluss der Mitglieder am jeweiligen Stammtischtermin entschieden.
§5 Austritt
Der freiwillige Austritt ist jederzeit möglich,
jedoch wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurück erstattet.
Zum Austritt führt wer:
a) bis Ende des 1. Quartals seinen Jahresbeitrag nicht gezahlt hat.
b) nicht an mindestens 3 regulären Stammtischterminen im Jahr teilnimmt.
c) sich unkameradschaftlich verhält und dem Ansehen des
Papiermacherstammtisches in der Öffentlichkeit schadet.
§6 Rechte der Mitglieder:
a) teilnahme an den Stammtischterminen und allen sonstigen Aktivitäten.
b) volles Stimmrecht bei Abstimmungen.
§7 Pflichten der Mitglieder:
a) Einhaltung der Satzung.
b) jedes Mitglied muss ein Papiermacherstammtisch - Shirt besitzen.
c) das Papiermacherstammtisch - Shirt ist bei allen Aktivitäten zu tragen.
d) die Strafgebühr, bei nicht tragen des Papiermacherstammtisch - Shirt beträgt 10 €.
e) Teilnahme an mindestens 3 regulären Stammtischterminen im Jahr.
f) regelmäßiger Besuch unserer Internetseite.
g) die Bedienung des Monats für unsere Bewirtung mit einem angemessenen Trinkgeld zu entlohnen.
§8 Wahlen:
a) das Präsidium besteht aus: Präsi, Vize, Schriftführer, Alterspräsident, Kultur und Sportminister,
Finanzminister, Pressesprecher, Bademeister und Außenminister.
b) das Präsidium wird im Juni für zwei Jahre gewählt (erstmals gewählt am 15.07.2010).
c) die Stimmabgabe erfolgt per Akklamation, es kann jedoch auch geheim gewählt werden.
d) die gewählten Mitglieder müssen der Wahl zustimmen.